Es haut mich immer wieder vom Stuhle, wenn ich aus meist unbedarftem Mund den lauten Ruf nach dem ach so segenbringenden „Generalunternehmer“ höre. Meistens rufen irgendwelche neoliberalen Nachplapperer, die sich aufgrund Ihrer Erfahrung beim Sandburgenbau nun auch mit „Construction Management“ beschäftigen – gerne mit einer Prise „Nachhaltig“ und einem Schuss „Green Technology“.
Das immer wiederkehrende Argument ist ja, dass man dem Generalunternehmer ja dann alle Risiken aufdrücken kann, die man sonst selber ausbaden müsste… wie doof muss man eigentlich sein, um dieses Märchen zu glauben?
Es gibt aber auch andere Meinungen, z.B. in diesem Fachartikel von Frau Dr. Anke Leinweber, Baurechtsanwältin aus Köln. Sie führt mit gnadenloser Klarheit die drei Hauptargumente gegen GU-Vergaben ins Feld:
- Bauen mit dem GU/GÜ muss teurer sein als Einzelvergaben, weil der GU/GÜ sein Risiko einpreisen muss.
- Rechtssichere Verträge mit GUs/GÜs benötigen genauso qualifizierte Planungen im Vorfeld wie Einzelvergaben. Nachträgliche Änderungen führen auch bei GUs zu Mehrkosten, weil auf ein mal das Leistungs-Ist vom Vertrags-Soll abweicht.
- Mehr Ausführungs-, Kosten- und Terminsicherheit bieten GU-Vergaben auch nicht. Eher im Gegenteil: geht bei Einzelvergaben ein Gewerk pleite, kann der Bau in der Regel mit den Verbliebenen weitergeführt werden. Geht der GU in die Knie (was ja schon vorgekommen sein soll…), hängt das ganze Bauvorhaben im rechtlichen Nirwana.
Fazit? Wir haben in Deutschland eine gut funktionierende Kultur der Einzelvergabe. Kluge Bauherren nutzen dies zu Ihrem Vorteil. Es mag sinnvolle Anwendungen von GU-Vergaben geben, z.B. wenn der Bauherr seine eigenen Stabsfunktionen während der Bauausführung zurückfahren muss oder wenn die Aufgabe klar definierbar, dass Risiko der Subvergaben aber nicht vernünftig wirtschaftlich fassbar ist. In jedem Fall gilt: Risiken delegieren kostet Geld und entledigt den Bauherren nicht von der Erfordernis eigene Fachkompetenz heranzubilden.