An sich ist die Bauleiterwelt ja voll in Ordnung. Mit der VOB/B (für Nichteingeweihte: „Vertragsordnung für Bauleistungen“) hat man ein über Jahre erprobtes klares Regelwerk an der Hand, mit dem man so ziemlich jedes Problem am Bau schon irgendwie gelöst bekommt. Auch das Problem, leistungsunwillige Firmen an die Kandare zu bekommen oder sie durch leistungswillige zu ersetzen. In §5 und §8 steht alles drin, was man wissen und machen muss, um in wenigen Tagen eine neue Firma am Start zu haben. Was hier nicht steht, ist was passiert, wenn man für Bauherren mit Rechtsabteilungen baut… Weiterlesen
Freihändig in den Stillstand
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